• Fr. Apr 19th, 2024

Garten

  • Startseite
  • Was Mieter rund um ihren Balkon oder Garten dürfen

Was Mieter rund um ihren Balkon oder Garten dürfen

Gehört zu einer Mietwohnung ein Balkon oder Gartenanteil, dürfen Mieterinnen und Mieter diesen natürlich nutzen. Was sie dort aufstellen, pflanzen oder wie sie beschatten, unterliegt aber Grenzen.

Was Mieter rund um ihren Balkon oder Garten dürfen

Gehört zu einer Mietwohnung ein Balkon oder Gartenanteil, dürfen Mieterinnen und Mieter diesen natürlich nutzen. Was sie dort aufstellen, pflanzen oder wie sie beschatten, unterliegt aber Grenzen.

Kohle oder Briketts? Auf Anlass und Grillgut kommt es an

Im Frühjahr werden sie aus Kellern und Schuppen geholt: die Holzkohlegrills von Hobby-Würstchendrehern, Freizeit-Steakwendern und Halloumi-Grillern. Doch was glüht eigentlich am besten unter dem Rost?

In Haus und Garten: So sparen Sie Leitungswasser ein

Am 22. März ist Weltwassertag. Eine gute Gelegenheit einmal den eigenen Wasserverbrauch im Haushalt unter die Lupe zu nehmen. Denn hier gibt es nicht selten Sparpotenzial.

Kohle oder Briketts? Auf Anlass und Grillgut kommt es an

Im Frühjahr werden sie aus Kellern und Schuppen geholt: die Holzkohlegrills von Hobby-Würstchendrehern, Freizeit-Steakwendern und Halloumi-Grillern. Doch was glüht eigentlich am besten unter dem Rost?

In Haus und Garten: So sparen Sie Leitungswasser ein

Am 22. März ist Weltwassertag. Eine gute Gelegenheit einmal den eigenen Wasserverbrauch im Haushalt unter die Lupe zu nehmen. Denn hier gibt es nicht selten Sparpotenzial.

Nistkästen mindestens zwei Meter über dem Boden aufhängen

Nicht immer ist es für Vögel leicht, geeignete Brutplätze zu finden. Mit Nistkästen im Garten oder auf dem Balkon kann man manche Arten unterstützen. Wo und wie platziert man die…

Nistkästen mindestens zwei Meter über dem Boden aufhängen

Nicht immer ist es für Vögel leicht, geeignete Brutplätze zu finden. Mit Nistkästen im Garten oder auf dem Balkon kann man manche Arten unterstützen. Wo und wie platziert man die…

Tierschutz: Ab März keine Hecken und Sträucher schneiden

Den Baum im Garten fällen, Hecken roden oder Sträucher radikal zurückschneiden: Das geht jetzt erst mal nicht mehr. Über den Frühling und Sommer sollen mit dem Verbot Tiere geschützt werden.