• Sa. Jul 27th, 2024

Einbruchschutz: Auch Nebeneingänge richtig sichern

Liegt oft etwas versteckt und kann ein guter Einstiegsort für Einbrecher sein: der Kellereingang. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Silas Stein/dpa)

Einbrecher dringen durchs Erdgeschossfenster oder die Haustür in die Wohnräume ein: Das ist eine gefürchtete Vorstellung. Doch es kann auch die Nebenräume treffen, an die man vielleicht nicht zuerst denkt: Die bundesweite Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet für das Jahr 2023 einen deutlichen Anstieg von Diebstählen aus Keller- und Dachbodenräumen und Waschküchen. Darauf weist K-Einbruch hin, eine Initiative von Polizei und Wirtschaft.

Beliebte Beute sind demnach beispielsweise hochwertige Elektroräder, Werkzeug oder Altmetall. Zugang verschafften sich die Täter meist durch unverschlossene Haus- und Kellertüren oder durch schlecht gesicherte Kellerverschläge. Besonders in Mehrfamilienhäusern böten sich häufig Tatgelegenheiten, da Zugangstüren nicht regelmäßig verschlossen würden.

Fahrräder auch im Keller anschließen

Der Rat von K-Einbruch daher: Bewahren Sie keine Wertsachen im Keller oder auf dem Dachboden auf und schließen Sie Ihre Fahrräder auch im Keller an. Wichtig außerdem: Keller- und Dachbodenzugangstüren verschließen und massive Überfallen und Hangschlösser verwenden. Überfallen bestehen aus einem länglichen Bügel, der an der Kellertür montiert wird, und einem Gegenstück, das am Türrahmen angebracht wird. Verschlossen werden sie dann mit einem Vorhängeschloss.

Sinnvoll kann es auch sein, in die Keller- und Dachbodenzugangstür ein selbstverriegelndes Schloss mit Antipanikfunktion einzubauen. Heißt: Von drinnen kommt man jederzeit raus, von draußen aber nur mit entsprechendem Schlüssel rein. 

Generell gilt zudem laut K-Einbruch: Kellertüren, Nebeneingänge und Dachbodentüren sollten der Widerstandsfähigkeit der Haustür in nichts nachstehen. Und die ist – wenn man sie denn neu einbauen lässt – am besten eine einbruchhemmende Tür nach DIN EN 1627 mit mindestens der Widerstandsklasse RC 2.