• So. Okt 6th, 2024

Gas- und Fernwärmekunden sollten jetzt Zählerstände ablesen

Die Mehrwertsteuersätze von Gas und Fernwärme steigen wieder auf 19 Prozent. Deshalb zum 1. April den Zählerstand ablesen und an den Lieferanten übermitteln. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Jens Büttner/Deutsche Presse-Agentur GmbH/dpa)

Zum 1. April steigen die Mehrwertsteuersätze von Gas und Fernwärme von 7 wieder auf 19 Prozent. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich daher auf höhere Energiekosten einstellen.

Energierechtsexperte Rico Dulinski von der Verbraucherzentrale Brandenburg rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, die mit Gas oder Fernwärme versorgt werden, zum 1. April ihren Zählerstand abzulesen und diesen an den Lieferanten zu übermitteln. Nur so könne man sicherstellen, dass dieser die verbrauchte Energie auch zum korrekten Preis abrechnet – sprich Verbräuche vor dem 1. April zum ermäßigten, Verbräuche ab dem 1. April mit dem regulären Steuersatz.

Sinnvoll sei das grundsätzlich zum Ende einer Abrechnungsperiode, die meist am Jahresende liegt. Aber eben auch immer dann, wenn der Lieferant gewechselt wird oder sich die Preise ändern. «Hat der Lieferant keine Verbrauchsdaten, darf er die Verbräuche schätzen, was zu falschen Zuordnungen und im Ergebnis höheren Rechnungen führen kann», sagt Dulinski.

Preise vergleichen, Kündigungsmöglichkeiten prüfen

Alleine aufgrund der Anpassung des Mehrwertsteuersatzes haben Verbraucherinnen und Verbraucher nicht das Recht, ihren Energievertrag außerordentlich zu kündigen. Informiert der Anbieter aber gleichzeitig über Preisanpassungen, sollten Sie genauer hinschauen. Ändert sich der Arbeitspreis, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und sich einen günstigeren Anbieter suchen. 

Ein Schritt, der nur für Gaskunden infrage kommt, weil Fernwärmekunden neben ihrem lokalen Anbieter keine Auswahlmöglichkeit bleibt. Für Gaskunden aber kann es sich laut Dulinski gerade jetzt lohnen, Preise zu vergleichen und Kündigungsmöglichkeiten zu prüfen. «Da die Preise für Strom und Gas in letzter Zeit weiter gesunken sind, kann damit die Umsatzsteuererhöhung in einigen Fällen sogar überkompensiert werden», sagt er.

Familie muss rund 220 Euro Mehrkosten tragen

Dem Vergleichsportal Verivox zufolge verursacht die Mehrwertsteueranpassung bei einer Familie mit einem Gasverbrauch von 20 000 Kilowattstunden durchschnittlich 220 Euro Mehrkosten pro Jahr. Das Vergleichsportal Check24 rechnet bei einem Singlehaushalt mit einem Verbrauch von 5000 Kilowattstunden im Schnitt mit einer um 52 Euro erhöhten Rechnung für das Jahr 2024.

Der Mehrwertsteuersatz auf Gas und Fernwärme war ab Oktober 2022 vorübergehend von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden. Das sollte die hohen Energiepreise abfedern, die infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine stark gestiegen waren.