• Do. Apr 25th, 2024
Damit Vögel wie der Feldsperling im Frühling und Sommer in aller Ruhe in den Gehölzen Nester bauen und brüten können, gibt es ein Rodungsverbot. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Ab dem Frühling nisten viele Vögel in Sträuchern und Bäumen und ziehen ihre Jungen auf. Auch unzählige Insekten finden dort Rückzugsorte und Nahrung. Um die Tiere nicht zu stören, darf man daher von März bis Ende September bestimmte Gartenarbeiten nicht erledigen.

Dazu gehört das Fällen von Bäumen in Gärten, das Entfernen oder radikale Einkürzen von Sträuchern und Hecken. Das sieht das Bundesnaturschutzgesetz vor.

Auch das Roden, Zerstören und starke Zurückschneiden von Hecken, Wallhecken, Gebüschen sowie Röhricht- und Schilfbeständen in der freien Landschaft ist verboten. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, es drohen Bußgelder bis zu mehreren Tausend Euro.

Formschnitte bleiben erlaubt

Wer in seinem Garten solche größeren Veränderungen plant, muss sich damit bis Oktober gedulden. Es gibt aber Ausnahmen: Erlaubt sind im Frühling und Sommer Form- und Pflegeschnitte, die dazu dienen, den Zuwachs der Pflanzen zu entfernen. Außerdem ist es möglich, ein Gehölz stark zu stutzen, wenn es nicht mehr sicher oder krank ist.

Aber: Auch bei den im Sommer möglichen Pflegeschnitten raten Tierschützer und Gartenprofis dazu, die Arbeiten möglichst erst ab Herbst zu erledigen.

Schnitt stört die Tiereltern – mit Folgen

Denn bis etwa Ende Juli brüten noch Vögel in dem grünen Dickicht und Jungvögel werden in der Folge gerade erst flügge – eine sensible Zeit für deren Eltern. Diese könnten sich durch den Schnitt so sehr gestört fühlen, dass sie ihre Brut aufgeben. Außerdem können Tiere auf der Jagd in lichteren Hecken leichter Nester entdecken und zuschnappen.

Aber auch mit Blick auf die Pflanzen ist es besser, noch etwas länger zu warten. In der zweiten Junihälfte legen viele von ihnen noch einmal ordentlich zu – man erspart sich mit etwas mehr Wartezeit also einen zweiten Schnitt.